Allgemeines Zivilrecht

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Das allgemeine Zivilgericht ist überall dort entscheidend, wo juristische oder natürliche Personen miteinander Verträge abschließen oder durch Willenserklärungen bestimmte Leistungen oder Dienste einander versprechen. Solche Vorgänge sind fast alltäglich. Grundlage für das allgemeine Zivilrecht bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Sichere Kenntnisse auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts bilden die Grundlage für jede weitere juristische Spezialisierung. Wir überprüfen und gestalten Verträge, insbesondere Kauf- und Leasingverträge. Mit unserem fundierten Wissen beraten wir sowohl Unternehmer wie aber auch Verbraucher zu allen Angelegenheiten im allgemeinen Zivilrecht und stehen Ihnen dank unser langjähriger Erfahrung und Expertise stets vertrauensvoll auch in den Gebieten sonstiges Vertragsrecht, Unternehmensrecht, Recht der ungerechtfertigte Bereicherung und dem Recht der unerlaubten Handlung stets zur Seite.

Unsere wichtigsten Leistungen kurz zusammengefasst:

    • Prüfung und Gestaltung von Verträgen;
    • Prüfung der Einhaltung von Formvorschriften;
    • Beratung im Zusammenhang mit Rücktritt vom Vertrag;
    • Prüfung, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen;
    • Prüfung, Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Garantie;
    • Prüfung, Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Minderung und Schadensersatz;
    • Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungsansprüchen;
    • Prüfung, Durchsetzung oder Abwehr von Herausgabeansprüchen aus Eigentum und Besitz.