Bau- und Architektenrecht
Wir vertreten Sie im Bereich Bau- und Architektenrecht beratend, gestalterisch und auch im Rechtsstreit. Es gilt hierbei immer Konflikte zu vermeiden, um effektiv und zielführend Ihre Rechte durchzusetzen.
Unsere Leistungen kurz gefasst:
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- Geltendmachung von Werklohnforderungen von Architekten, Handwerkern und Bauträgern.
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- Geltendmachung von Baumängeln, Inanspruchnahme des Bauunternehmers.
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- Beratung und Vertretung bei der Gestaltung und dem Abschluss von Bauverträgen und Bauträgerverträgen sowie Architektenverträgen.