Bau- und Architektenrecht

Zurück zur Übersicht

Wir vertreten Sie im Bereich Bau- und Architektenrecht beratend, gestalterisch und auch im Rechtsstreit. Es gilt hierbei immer Konflikte zu vermeiden, um effektiv und zielführend Ihre Rechte durchzusetzen.

Unsere Leistungen kurz gefasst:

    • Geltendmachung von Werklohnforderungen von Architekten, Handwerkern und Bauträgern.
    • Geltendmachung von Baumängeln, Inanspruchnahme des Bauunternehmers.
    • Beratung und Vertretung bei der Gestaltung und dem Abschluss von Bauverträgen und Bauträgerverträgen sowie Architektenverträgen.