Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Zurück zur Übersicht

Der Mietvertrag stellt eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt dar, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung des vereinbarten Mietzinses besteht.

Bei der Vermietung von Wohnraum oder Gewerberaum können die unterschiedlichsten Fragen auftreten:

    • Wie muss ich mich bei Mietmängeln verhalten? Welche Rechte habe ich?
    • Ist die Mieterhöhung begründet? Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?
    • Wie kündige ich einen Mietvertrag richtig?
    • Ist die ausgesprochene Kündigung wirksam? Muss ich die Wohnung tatsächlich räumen?
    • Ist die Nebenkostenabrechnung ordnungsgemäß?
    • Muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen?
    • Darf der Vermieter die Kaution zurückbehalten? Wie lange?
    • Was ist nach der Beendigung, der Abwicklung des Mietvertrages zu beachten?

Diese und viele weitere Fragen treten immer wieder während und auch nach Ende der Mietzeit auf.

Wir stehen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen mit Rat und Tat zur Seite und setzen uns für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein.

Unsere Leistungen kurz gefasst:

    • Beratung und Vertretung von sowohl Vermietern und Verpächtern als auch Mietern und Pächtern
    • Individuelle Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
    • Geltendmachung von Ansprüchen in einen bestehenden oder beendeten Mietverhältnis
    • Abwehr nicht begründeter Forderungen oder ungerechtfertigter Kündigungen