Verkehrsrecht
1. Verkehrszivilrecht
Was ist nach einem Verkehrsunfall zu tun?
Um die einem zustehenden Ansprüche umfassend geltend zu machen und wenn nötig auch gerichtlich durchzusetzen, sollten sie umgehend nach dem Unfall Kontakt zu einem versierten Verkehrsrechtsanwalt aufnehmen.
Bei uns sind Sie für diesen Fall genau richtig. Wir setzen die Ihnen zustehenden Ansprüche zielstrebig und sachlich in der Sache durch, wenn nötig durch Erhebung einer Klage.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Unfallschadensregulierung, damit Ihre Ansprüche von der gegnerischen Versicherung nicht unbegründet gekürzt werden.
Oftmals nimmt die gegnerische Versicherung Kürzungen bei der merkantilen Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, den Mietwagenkosten, dem Haushaltsführungsschaden und bei der Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes bei Personenschäden vor.
Dabei geht es der gegnerischen Versicherung nur um die eigene Kostenminimierung zu Ihren Lasten!
Durch unsere Beauftragung kommen keinerlei zusätzliche Kosten auf Sie zu. Wenn der Gegner den Unfall alleinverschuldet hat, ist dessen Haftpflichtversicherung auch zur Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren verpflichtet.
Verfügen Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, so übernimmt diese unsere Gebühren. Dies ist insbesondere bei Verkehrsunfällen von Interesse, bei denen die Haftung unklar ist. Auch übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten im Falle der Durchführung eines Rechtsstreites vor einem Gericht.
Wir beraten und unterstützen Sie auch beim Thema Gebrauchtwagen-, Neuwagenkauf oder Leasing. Wissen Sie, welche Rechte Ihnen bei Sachmängeln zustehen und wie diese richtig geltend zu machen sind? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
2. Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht:
Haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten?
Wir vertreten Sie in dem facettenreichen Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts, wie bspw. bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtsverstößen, Abstandsverstößen, Alkoholfahrten, Überladungen, Verkehrsverstößen in der Probezeit, u.v.m.
Gegen einen Bußgeldbescheid muss zwingend die zweiwöchige Einspruchsfrist gewahrt werden, damit dieser nicht rechtskräftig, also wirksam wird. Diese Frist wahren wir selbstverständlich für Sie.
Aus der Ermittlungsakte können z.B. mögliche Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung aufgedeckt werden.
Wir besprechen mit Ihnen die verschieden rechtlichen Möglichkeiten in einen Ordnungswidrigkeitenverfahren, um das Beste Ergebnis für Sie erzielen zu können.
Die Kosten der Vertretung in einer Ordnungswidrigkeitensache werden in der Regel durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.
3. Verkehrsstrafrecht
Bei dem Vorwurf einer straßenverkehrsrechtlichen Straftat ist die oberste Prämisse, keine Angaben zu machen, bevor nicht Einsicht in die Polizeiakte genommen wurde. Ohne Akteneinsicht kann nicht festgestellt werden, ob der gegen Sie erhobene Vorwurf gerechtfertigt und nachgewiesen ist.
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- Akteneinsicht erhält jedoch nur ein Rechtsanwalt.
Durch unsere frühzeitige Beauftragung in der Verkehrsstrafsache können wir Ihre Rechte und Interessen wahrnehmen, um eine sachgerechte und erfolgsversprechende Verteidigung zu erreichen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so trägt diese in der Regel die Kosten des Verfahrens, soweit sich der Vorwurf auf eine fahrlässige Begehungsweise beschränkt.
Unsere Leistungen kurz gefasst:
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- Unfallregulierung mit Geltendmachung von Sach- und Personenschäden (Verkehrszivilrecht)
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- Umfassende Beratung und Vertretung bei Fahrerlaubnisentziehung und Fahrverbot, Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren sowie Verkehrssicherungspflichtverletzungen
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- Abwicklung und Hilfe bei Kfz-Kaufverträgen, ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen, Hilfe bei Problemen rund um Leasingverträge