Gesellschaftsrecht
Wer sich in die Selbstständigkeit begibt, muss sich auch für eine Rechtsform entscheiden. Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt werden soll, hat neben persönlichen auch finanzielle, steuerliche und insbesondere rechtliche Konsequenzen. In enger Abstimmung mit Ihnen, Ihren Steuerberatern und weiteren Beteiligten, beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften bis zur Auseinandersetzung und Beendigung. Unsere Beratungspraxis erstreckt sich dabei schwerpunktmäßig auf die Betreuung und Vertretung kleinerer Kapitalgesellschaften (GmbH) und Personengesellschaften.
Neben der Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen begleiten wir Sie bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen. Daneben beraten wir Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände bei vertraglichen Gestaltungen, den alltäglichen Fragen der Unternehmensführung und vertreten sie bei rechtlichen Streitigkeiten. Bei Konflikten und Streitigkeiten die zwischen Gesellschaftern untereinander oder zwischen Gesellschaftern und Gesellschaften oder Geschäftsführern und Gesellschaften bestehen, vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Wir beraten und vertreten auch Stiftungen, Vereine und Verbände. Gerne stehen wir Ihnen bei Gesellschaft- und Hauptversammlungen für die Beantwortung von rechtlichen Fragen vor Ort zur Verfügung.
Unsere wichtigsten Leistungen kurz zusammengefasst:
• Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
• Prüfung und Gestaltung von Geschäftsführerverträgen und Vorständen
• Prüfung und Vertretung im Rahmen der Kündigung und Ausschluss von Gesellschaftern
• Prüfung und Vertretung im Rahmen der Kündigung, Abberufung oder Amtsniederlegung des Geschäftsführers oder Vorstandes
• Beratung und Vertretung bei Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
• Prüfung von Gesellschafterbeschlüssen
• Beratung im Zusammenhang mit Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung.