Fachanwälte mit Erfahrung

Wir bieten unseren Mandanten in den ausgewählten Rechtsgebieten ein Höchstmaß an Kompetenz und Service. Die Spezialisierung ermöglicht es, dass wir Fälle in diesen Bereichen äußerst effektiv und effizient bearbeiten können. Dabei handeln wir als Einheit, um unsere Erfahrungsschätze und unser Wissen zu teilen und damit für unsere Mandanten die bestmögliche Lösung anbieten zu können.

RECHTSGEBIETE

ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Das allgemeine Zivilgericht ist überall dort entscheidend, wo juristische oder natürliche Personen miteinander Verträge abschließen oder durch Willenserklärungen bestimmte Leistungen oder Dienste einander versprechen. Solche Vorgänge sind fast alltäglich. Grundlage für das allgemeine Zivilrecht bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Sichere Kenntnisse auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts bilden die Grundlage für jede weitere juristische Spezialisierung. Wir überprüfen und gestalten Verträge, insbesondere Kauf- und Leasingverträge.

ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht ist von einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl gesetzlicher Regelungen und Fragestellungen geprägt. Die Komplexität des Arbeitsrechts führt sowohl bei Arbeitgebern wie bei Arbeitnehmern und den Arbeitnehmervertretern (Betriebs- und Personalräten) zu einem erheblichen Beratungsbedarf. Von der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu seiner Beendigung bietet das Arbeitsrecht eine Vielzahl von Fallstricken. Neben Arbeitgeber beraten und vertreten wir außergerichtlich als auch gerichtlich leitende Angestellte, Geschäftsführer und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und den angrenzenden Rechtsgebieten.

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Wir vertreten Sie im Bereich Bau- und Architektenrecht beratend, gestalterisch und auch im Rechtsstreit. Es gilt hierbei immer Konflikte zu vermeiden, um effektiv und zielführend Ihre Rechte durchzusetzen.

Unsere Leistungen kurz gefasst:
Geltendmachung von Werklohnforderungen von Architekten, Handwerkern und Bauträgern.
Geltendmachung von Baumängeln, Inanspruchnahme des Bauunternehmers
Beratung und Vertretung bei der Gestaltung und dem Abschluss von Bauverträgen und Bauträgerverträgen sowie Architektenverträgen.

GESELLSCHAFTSRECHT

Wer sich in die Selbstständigkeit begibt, muss sich auch für eine Rechtsform entscheiden. Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt werden soll, hat neben persönlichen auch finanzielle, steuerliche und insbesondere rechtliche Konsequenzen. In enger Abstimmung mit Ihnen, Ihren Steuerberatern und weiteren Beteiligten, beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften bis zur Auseinandersetzung und Beendigung. Unsere Beratungspraxis erstreckt sich dabei schwerpunktmäßig auf die Betreuung und Vertretung kleinerer Kapitalgesellschaften (GmbH) und Personengesellschaften.

HANDELSRECHT

Globalisierung, Digitalisierung und komplexe Lieferketten machen vor allem im Vertriebsrecht eine sachkundige Beratung unerlässlich. Denn nur so können Leistungen und/oder Produkte rechtssicher vertrieben und verwertet werden. Wir überprüfen und gestalten Verträge, insbesondere Kauf- und Vertriebs- und Lieferverträge unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Besonderheiten. Wir beraten Sie auch in allen Bereichen des Handelsvertreterrechts und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Provisions- und Ausgleichsansprüchen zur Seite.

MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Bei der Vermietung von Wohnraum oder Gewerberaum können die unterschiedlichsten Fragen auftreten:

Wie muss ich mich bei Mietmängeln verhalten? Welche Rechte habe ich?
Ist die Mieterhöhung begründet? Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Ist die Nebenkostenabrechnung ordnungsgemäß?
Muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen?
Darf der Vermieter die Kaution zurückbehalten? Wie lange?

Wir stehen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen mit Rat und Tat zur Seite und setzen uns für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein.

STRAFRECHT

Im Strafrecht geht es um viel, nicht selten um die Existenz. Deshalb sollte man ein Strafverfahren nie auf die leichte Schulter nehmen. Wir beraten und vertreten natürliche und auch juristische Personen (wie z.B. Unternehmen) in allen Fragenstellungen rund um das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Schwerpunktmäßig erstreckt sich unsere Beratung und Vertretung im Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht und in Fragen von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, im Zusammenhang mit der Teilnahme am Arbeits- und Wirtschaftsleben (Wirtschaftsstrafrecht). Wir beraten und vertreten auch Opfer von Straftaten, z.B. im Rahmen einer Nebenklage.

VERKEHRSRECHT

Was ist nach einem Verkehrsunfall zu tun?

Um die einem zustehenden Ansprüche umfassend geltend zu machen und wenn nötig auch gerichtlich durchzusetzen, sollten sie umgehend nach dem Unfall Kontakt zu einem versierten Verkehrsrechtsanwalt aufnehmen.

Bei uns sind Sie für diesen Fall genau richtig. Wir setzen die Ihnen zustehenden Ansprüche zielstrebig und sachlich in der Sache durch, wenn nötig durch Erhebung einer Klage. Wir übernehmen für Sie die vollständige Unfallschadensregulierung, damit Ihre Ansprüche von der gegnerischen Versicherung nicht unbegründet gekürzt werden. 

VERSICHERUNGSRECHT

Versicherungen und Versicherungsnehmer sind sich nicht immer darüber einig, ob und wie weit der Versicherungsschutz im Versicherungsfall reicht. Auf Basis langjähriger Erfahrung beraten und  vertreten wir Versicherer und Versicherungsnehmer sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich in  allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in der Sachversicherung.